Keine Vorfälligkeitsentschädigung in Härtefällen
Auch bei unserem Exklusiv-Produkt „Prohyp-Spezial“ verzichtet unser Finanzierungspartner ING-DiBa in Härtefällen auf die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Unter bestimmten Vorraussetzungen kann das Darlehen beim Eintreten einer der Härtefälle Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall aus eigenen Mitteln bzw. durch einen Objektverkauf zurückgeführt werden, ohne dass dem Darlehensnehmer eine sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt wird.
Die Strafgebühren für eine vorzeitige Ablösung eines Darlehens können je nach Darlehensgeber abhängig von verschiedenen Faktoren einige Tausend Euro betragen. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, diese Gebühren in Härtefällen komplett auszuschließen.
Eine detaillierte Aufstellung über die Voraussetzungen zu dieser Option erhalten Sie gerne von Ihrem Bauficheck24 Finanzierungsberater.
Geschrieben 18:03 am 22. August 2008
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