Einträge zu A
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die Wohnungen in einem Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen. .....
Ablösung
Rückzahlung eines bestehenden Kredits durch ein neues Darlehen eines anderen Darlehensgebers. .....
Abnahmeverpflichtung
Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) das Darlehen auszahlen zu lassen. .....
Abschreibung
Die Wertminderung einer Immobilie kann jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Es wird zwischen der linearen Abschreibung (jährlich gleich bleibende Abschreibungsbeträge) und der degressiven Abschreibung (jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge) unterschieden. .....
Abtretung
Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. Wenn ein Darlehensnehmer beispielsweise einen Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung hat, kann dieser Anspruch an den Darlehensgeber abgetreten werden. .....
Agio
Für die Bereitstellung eines Darlehens verlangen manche Banken einen Aufpreis, das so genannte Agio. Der Darlehensbetrag wird zu 100 % ausgezahlt, der Darlehensnehmer muss jedoch einen höheren Betrag zurückzahlen. .....
Allgemeine Darlehensbedingungen
Von Banken vorformulierte Vertragsbestimmungen, die für alle Kunden bei der Darlehensabwicklung gelten. Mit Unterschrift unter dem Darlehensvertrag werden die allgemeinen Darlehensbedingungen anerkannt. .....
Annuität
Zins und Tilgung umfassende Jahreszahlung auf ein gewährtes Darlehen. Die Höhe einer Annuität bleibt während der gesamten Zinsbindungsfrist konstant. .....
Annuitätendarlehen
Langfristiges Darlehen, welches vom Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten (der so genannten Annuität) zurückgezahlt wird. Die Annuität besteht aus Zins und Tilgung. .....
Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten für eine Immobilie beinhalten neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision, Erschließungskosten und Finanzierungskosten. Da Abschreibungen nur auf die Immobilie und nicht auf den Grund und Boden möglich sind, müssen die Anschaffungsnebenkosten anteilig berechnet werden. .....
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