Einträge zu B
Bauantrag
Schriftlicher Antrag bei einer Baubehörde auf eine Baugenehmigung. Um das Baugenehmigungsverfahren mit dem Bauantrag einzuleiten, müssen folgende Unterlagen vorliegen: Lageplan mit Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, Maßstab 1 : 500 Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) im Maßstab 1 : 100 Berechnung des umbauten Wohnraums nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) Entwäss .....
Bauanzeige
Eine Bauanzeige wird direkt vom Bauherrn bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Hiermit gibt er ein Bauvorhaben bekannt, welches nicht baugenehmigungspflichtig ist. .....
Baubeschreibung
Detaillierte Aufstellung über Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale eines Bauvorhabens. Wichtige Inhalte der Baubeschreibung sind z. .....
Bauerwartungsland
Wenn eine Fläche noch nicht als Bauland gekennzeichnet ist, jedoch bereits die Absicht besteht, es in Bauland zu verwandeln, spricht man von Bauerwartungsland. Die finale Nutzungsbestimmung muss jedoch verbindlich durch einen Bebauungsplan festgesetzt werden. .....
Baufinanzierungsvergleich
Die meisten Menschen benötigen eine Baufinanzierung, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten. Hierfür nehmen sie einen Kredit bei einer Bank auf und zahlen diesen über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder Jahrzehnten wieder zurück. .....
Baugenehmigung
Ein in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer vorgeschriebenes förmliches Verfahren zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Die Baugenehmigung ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig. .....
Baugrenze
Die im Bebauungsplan festgelegte Grenze, welche nach § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf. .....
Bauherr
Ein Bauherr ist eine Person, die ein Bauvorhaben in eigenem Namen und Interesse durchführt bzw. durchführen lässt. .....
Bauherrenhaftpflicht Versicherung
Diese Versicherung deckt Schäden, die Dritte auf einem Baugrundstück oder durch eine Baumaßnahme erleiden könnten und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann. .....
Baujahr
Als Baujahr eines Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Wurden Gebäude durch Schäden unnutzbar und später wiederhergestellt, gilt das Jahr der ursprünglichen Bezugsfertigstellung. .....
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