Einträge zu N
Nachfinanzierung
Als Nachfinanzierung wird ein über die ursprünglich abgeschlossene Darlehenssumme hinausgehender Finanzierungsbedarf bezeichnet. Eine Nachfinanzierung kann notwendig werden, wenn die für das Bauvorhaben geplanten Kosten während der Bauphase überschritten werden und deswegen zusätzliche Gelder aufgenommen werden müssen. .....
Nebenkosten
Beim Kauf einer Immobilie entstehen folgende Nebenkosten: Grunderwerbssteuer (3,5 %), Notar- und Grundbuchgebühren (1,5 %) und ggf. Maklerprovision (ab 3,0 % zzgl. .....
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind alle über die Zins- und Tilgungsleistungen hinausgehenden Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers, wie z. B. .....
Negativbescheid
Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen bescheinigt hiermit, dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden. Dieser Bescheid muss meist vor Bestellung einer Grundschuld vorliegen. .....
Negativbescheinigung
Gemeinden steht grundsätzlich bei allen Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu, welches keiner Eintragung im Grundbuch bedarf. Mit dem Ausstellen einer Negativbescheinigung versichert die Gemeinde, dass sie dieses Recht nicht ausüben wird. .....
Negativerklärung
Mögliches Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe (z. B. .....
Nichtabnahmeentschädigung
Werden zugesagte Darlehen oder auch Teilbeträge von einem Darlehensnehmer nicht abgenommen, entsteht dem Kreditinstitut ein Verlust. Diesen muss der Darlehensnehmer durch eine entsprechende Entschädigung - die Nichtabnahmeentschädigung - ausgleichen. .....
Nießbrauch
Belastung einer Immobilie in Abt. II des Grundbuchs zugunsten einer bestimmten Person. .....
Nominalzins
Der Nominalzins wird meist für ein Jahr angegeben und vom Nominalbetrag des Darlehens berechnet. Wenn für ein Darlehen von 100. .....
Notaranderkonto
Ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto, auf dem fremde Gelder treuhänderisch verwaltet werden. Das Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung, wenn die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. .....
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