Begriffsklärung
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Abnahmeverpflichtung
Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) das Darlehen auszahlen zu lassen.
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*Allgemeine Annahmen
Erläuterung
*Allgemeine Annahmen
Unsere Top-Konditionen basieren auf den folgenden Eckdaten:150.000 Euro Darlehenssumme für den Kauf einer Immobilie, nachhaltiger Objektwert von mindestens 278.000 Euro, 1% Tilgung, keine Sondertilgung, Eigennutzung der Immobilie, erstrangige Absicherung des Darlehens über eine Grundschuld, einwandfreie Einkommens- und Vermögenssituation, gesichertes Angestelltenverhältnis, Auszahlung des Darlehens in einer Summe.