| vorheriger Eintrag | nächster Eintrag | |
| ‹ Sondereigentum | Zum Index | Sondertilgung › |
Sondernutzungsrecht
Bei Mehrfamilienhäusern werden oftmals Sondernutzungsrechte für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums vergeben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Kfz-Stellplätze für bestimmte Wohnungseigentümer freigehalten werden. Auch werden für Gartenanteile und Kellerräume Sondernutzungsrechte vergeben.



