| vorheriger Eintrag | nächster Eintrag | |
| ‹ Vorfälligkeitsentschädigung | Zum Index | Vorkaufsrecht › |
Vorfälligkeitsschutz
Mit dem Vorfälligkeitsschutz kann man für den Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung seines Darlehens sicherstellen. Gegen die Zahlung eines geringen Einmalbetrags kann man - sofern die Immobilie verkauft wird - bei Eintritt dieser Fälle das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.



