| vorheriger Eintrag | nächster Eintrag | |
| ‹ wohnwirtschaftliche Zwecke | Zum Index | Zinsabschlag › |
Zins
Das für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu entrichtende Entgelt. Üblicherweise wird dieses als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem so genannten Nominalzinssatz.



